20/40 Hunde

Betrifft alle Hunde, die größer als 40cm und|oder schwerer als 20kg sind. Die Größe wird

bei Hunden anhand der Rückenhöhe im Stand ermittelt.

Hierzu zählen alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Haltervoraussetzungen (Landeshundegesetz – LHundG NRW vom 18. 12. 2002)

Bei diesen Hunden besteht eine Meldepflicht! Zur Haltung eines solchen Hundes sind folgende Nachweise zu erbringen

Sachkundenachweis (§ 11 Abs. 4):

Als sachkundig gelten solche Personen, die ihren Hund mehr als 3 Jahre vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes halten und es in dieser Zeit zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist. Dies ist vom jeweiligen Hundehalter der Ordnungsbehörde schriftlich zu versichern.

Solche Personen, die ihren Hund weniger als 3 Jahre halten, haben über ihre Kenntnisse und Fähigkeiten einen Sachkundetest bei einem autorisierten Tierarzt abzulegen. Die Beibringung des Sachkundenachweises entfällt bei folgenden Personenkreisen:

a) Inhaber von Jagdscheinen oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben oder

b) Personen, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes (Zucht oder Haltung von Hunden) sind.

Haftpflichtversicherung:

Durch den Hundehalter ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Hierzu genügt eine Kopie der Versicherungspolice aus der die Mindestversicherungssumme in Höhe von fünfhundertausend Euro für Personenschäden und zweihundertfünzigtausend Euro für sonstige Schäden hervorgeht.

Kennzeichnung: Jeder Hund ist bei einem Tierarzt per Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Die Kosten trägt der jeweilige Hundehalter. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Fellfarbe, Chipnummer) ist dem Ordnungsamt mitzuteilen. Anleinpflicht (§ 11 Abs. 6): Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereichen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Diese Information als Merkblatt zum Download