Grandioser Erfolg für den Tierschutz!

Der lippische Kreistag hat eine kreisweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für frei laufende Katzen aus Privatbesitz beschlossen.

Zum Flyer zur Katzenschutzverordnung des Kreises Lippe hier klicken.

In einer gemeinsamen Petition hatte sich unser Tierschutzverein mit anderen lippischen Tierschutzorganisationen noch einmal an alle Fraktionen gewandt, und wir konnten die Entscheidungsträger endlich überzeugen.

Bereits seit 2009 haben wir uns immer wieder und unermüdlich für eine Katzenschutzverordnung und eine nur damit zu erreichende Eindämmung des Katzenelends eingesetzt. Leider blieben einige Städte und Gemeinden bis heute uneinsichtig.

Die am 28. März 2022 im Kreistag beschlossene flächendeckende Verordnung gilt jetzt für ganz Lippe, und unsere sachliche Argumentation und hartnäckige Ausdauer haben zum Erfolg geführt - vor allem für die Katzen.

Vielen Dank an alle, die uns bei diesem wichtigen Anliegen all die Jahre unterstützt haben!

  

Bereits am 9. März 2022 berichtete die Lippische Landeszeitung:

Kreis Lippe. Die erste von drei Hürden ist genommen, Lippes Tierschützer können sich freuen: Wenn alles glatt geht, dann wird künftig im gesamten Kreisgebiet eine Kastrationspflicht für Katzen herrschen. Einstimmig hat sich der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Ordnung in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen. Wenn nun auch noch der Finanzausschuss und der Kreistag zustimmen, wird endlich Wirklichkeit, wofür sich diverse Tierschutzvereine im Kreis Lippe seit Jahren einsetzen.

Seit Jahren wird gestritten und diskutiert

Eine Aussprache zu diesem Thema gab es in der Sitzung am Montag im Kreistagssitzungssaal nicht. Aber diskutiert und gestritten wird seit Jahren über die Kastrationspflicht in Lippe. Es ist schon eine ganze Weile her, dass Christopher Imig, Vorsitzender des Vereins „Tierschutz der Tat", der als Träger des Tierheims Detmold fungiert, durch die lippischen Kommunen tingelte, um die Lokalpolitiker zu gewinnen. „Angefangen hat das 2009. Da hatte unsere Pressesprecherin Maria Toman bei einem Treffen der regionalen Tierschutzvereine vorgeschlagen, dass wir uns alle gemeinsam dafür einsetzen sollten", berichtete Imig gestern der LZ. „Wir haben das gemeinsam losgetreten."

Gesetzänderung macht's möglich

Damals gelang es bei weitem nicht, alle Räte der lippischen Kommunen zu überzeugen. Aber immerhin in Barntrup, Blomberg, Detmold, Extertal, Horn-Bad Meinberg, Lage, Lemgo, Oerlinghausen und Schlangen gilt bereits die Kastrationspflicht für die Mäusejäger. „Eine Zeitlang hatten wir auch ganz gute Erfolge, aber in den vergangenen zwei Jahren haben sich doch wieder einige Hotspots entwickelt", sagt Imig. Dass nun der Kreis Lippe seinerseits die Pflicht verhängen kann, liege an einer Gesetzesänderung: „Jetzt kann der Kreis aus Tierschutzgründen ein Schutzgebiet ausweisen, in dem die frei laufenden Katzen kastriert werden müssen. "Bevor die Verwaltung die entsprechende Verordnung formulierte, habe sie überprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, sagte Fachbereichsleiterin Astrid Lehre im Ausschuss. „Wir haben eng mit sechs Tierschutzvereinen zusammengearbeitet." Das Ganze sei nicht umsonst zu haben: „Wenn wir einen Erlass auf den Weg bringen, müssen wir dafür sorgen, dass die Einhaltung überprüft werden kann." Dafür hat der Kreis eine halbe Veterinärstelle vorgesehen – inklusive Sachkosten macht das 53.000 Euro.

Die Regeln

  • Sobald Finanzausschuss, Kreisausschuss und Kreistag dem Votum des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Ordnung gefolgt sind, kann die Satzung in Kraft treten. Es wird eine Übergangsfrist von drei Monaten geben.
  • Katzenhalter müssen ihre Freigänger kastrieren und kennzeichnen, also per Tattoo oder Chip. Diese Katzen sollen sich nicht mit frei lebenden Tieren paaren und damit weiter Nachwuchs unter elenden Bedingungen in die Welt setzen. Für reine Wohnungskatzen gilt das Kastrationsgebot nicht.
  • Sollten Katzen draußen aufgegriffen werden, sind die lippischen Tierschutzorganisationen berechtigt, nach einer Registrierung zu suchen und die Tiere registrieren und kastrieren zu lassen. Frei lebende Katzen sollen nach Freigabe durch einen Tierarzt am Fundort freigelassen werden. Behörden und Vereine müssen Buch über die Kastrationen führen.