Testament
„Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen.“ (Albert Schweitzer)
Tierliebe über den Tod hinaus
Viele Tierbesitzer möchten ihren geliebten Lebensbegleiter über das eigene Leben hinaus versorgt und in guten Händen wissen. Da Tiere in unserem Rechtssystem nicht erben können, könnten diese Menschen in einem Testament verfügen, dass eine Person ihres Vertrauens oder unser Verein „Tierschutz der Tat“ e.V. sich im Falle ihres Todes liebevoll und in ihrem Sinne um das Tier kümmern.
Wer unabhängig vom eigenen Tier eine Spur der Liebe und Verantwortung für Tiere in Not hinterlassen möchte, kann unseren Tierschutzverein als Erben einsetzen oder ein Vermächtnis zugunsten unseres Tierheims bestimmen.
Damit sichern Sie Tieren in Not einen liebevollen Ort der Zuflucht und hinterlassen über Ihren Tod hinaus eine dauerhafte Spur der Tierliebe.
Für ein vertrauliches Gespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Zum Thema gibt es auch einen informativen Flyer vom Deutschen Tierschutzbund: https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Broschueren/Tierschutz_hat_Zukunft_mit_Ihrem_Testament.pdf